Langzeitüberwachung

Durch das Vorliegen eines Vollstreckungstitels können Sie ihre gesicherte Forderung 30 Jahre gegen den Schuldner vollstrecken. Hierzu ist eine Überwachung der Leistungsfähigkeit des Schuldners notwendig. Sollten die persönlichen Verhältnisse des Schuldners eine Beitreibung vorübergehend unmöglich machen, werden wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung nehmen. Auch hier wird durch fortlaufende Überwachung sichergestellt, dass der Kontakt zum Schuldner nicht verloren geht und so die Forderung nicht vergessen wird. Regelmäßige schriftliche und telefonische Ansprache gehören zu diesem Verfahren ebenso wie die regelmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.